Bald neue Handyverstoß - Überwachungskamera im Einsatz? - MonoCam
Einsatzziel:
Damit sollen erheblich mehr "Handyverstöße" als bisher festgestellt und schließlich mit Bußgeldern und Punkten geahndet werden. Aktuell wird die sog. MonoCam noch in einem Pilotprojekt in Rheinland-Pfalz eingesetzt - doch bald in ganz Deutschland?
Was wird wo wie überwacht?
Die Kamera, ausgestattet mit künstlicher Intelligenz (KI) und platziert auf Autobahnbrücken, soll in Form einer Dauerüberwachung des Verkehrs in Echtzeit Handy- und Gurtverstöße aufdecken. Dabei trifft die Kamera aus dem aufgezeichneten Verkehrsfluss offenbar eine Vorauswahl bei vermeintlichen Verstößen und fertigt dann hochauflösende Fotos, die dann von geschultem Personal der Polizei ausgewertet werden sollen. Die Überwachungstechnik soll nicht nur auf Autobahnen, sondern zukünftig auch auf Bundes-und Landstraßen zum Einsatz kommen.
Welche Handlungen sind mit einem Bußgeld und Punkten bedacht?
Nicht nur das Telefonieren mit dem Handy, sondern bereits das schlichte in-der-Hand-halten (auch wenn das Handy aus oder sogar kaputt ist), WhatsApp und SMS-schreiben und lesen etc., wird mit einem Bußgeld von 100 € und einem Punkt in Flensburg verfolgt. Damit nicht genug, das gleiche gilt für Navigationsgeräte und Geräte der Unterhaltungselektronik (z.B. Fernseher, Videogeräte, Diktiergeräte etc.) Bußgelderhöhend und teilweise mit einem Fahrverbot werden eine durch den Handyverstoß verursachte Gefährdung (150 € und ein Monat Fahrverbot) und Sachbeschädigung (200 €, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot) geahndet.
Und der Datenschutz?
Datenschützer bemängeln, dass die Monocam grundsätzlich alle den jeweiligen Überwachungsbereich passierende Verkehrsteilnehmer filmt und somit auch die erwartungsgemäß in der Überzahl befindlichen, motorisierten Verkehrsteilnehmer, denen kein entsprechender Verstoß zur Last gelegt werden kann. Die Argumentation: Aufnahmen ohne gesetzliche Grundlage stellen einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar.
Im Falle des erfolgreichen Abschlusses des Pilotprojektes soll diese Überwachungstechnik in ganz Rheinland-Pfalz eingesetzt werden; andere Bundesländer seien auch schon sehr interessiert …
Quelle: swr.de
Fazit:
Falls diese Überwachungstechnik in Rheinland-Pfalz oder sogar in weiteren Bundesländern eingesetzt wird ist mit einem erhöhtem Aufkommen an entsprechenden Bußgeldverfahren zu rechnen. Wehrt man sich dagegen, darf man gespannt sein, wie die Instanzgerichte - insbesondere vor dem Hintergrund der datenschutzrechtlichen Bedenken - damit umgehen werden.
Haben Sie Fragen zur Erfolgsaussicht beim Vorgehen gegen einen entsprechenden Bußgeldbescheid? Rufen Sie an: 06441 30786 77
Tags: Bußgeldbescheid, Bußgeldverfahren, Handy, Handyverstoß, MonoCam