Geblitzt! Was tun?
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Blitzerinfo

Sie sind geblitzt worden? Hier stellen wir Ihnen die aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte  ( Betriebsart mobil, stationär, Anhänger) etc.  vor und weisen auf mögliche Fehlerquellen (Messfehler / Fehlmessungen) bei den jeweiligen Geräten hin.

Angreifbar oder nicht?

Es besteht eine weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.
Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Messpersonal nicht geschult oder Messfehler zu beklagen waren.

Unsere - laufend erweiterte - Aufstellung enthält weitergehende Informationen über die in der Auflsitung aufgeführten Messgeräte.

 

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    ES-1
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    ES-3
  • PSS-auf-Stativ-thumb
    Poliscan Speed

Tags: geblitzt, Messfehler, semistationär, stationär

Monocam

Bezeichnung:  MonoCamMonocam


Funktion:

Auf der Autobahn wird vor einer Brücke der Verkehr dauerüberwacht. Die Kamera ist ist mit KI (künstlicher Intelligenz) ausgestattet.

Einsatz:
Die Kamera soll in Echtzeit Handy- und Gurtverstöße aufdecken und soll dabei aufgrund der künstlichen Intelligenz eine Vorauswahl bei vom System detektierten Verstößen treffen. Die Auswertung erfolgt dann durch entsprechend geschultes Personal der Polizei. In Zukunft soll die MonoCam nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf Bundes- und Landstraßen eingesetzt werden. Aktuell wird die sog. MonoCam noch in einem Pilotprojekt in Rheinland-Pfalz eingesetzt. Im Falle eines erfolgreichens Tests ist mit einem Einsatz in ganz Deutschland zu rechnen.

Quelle: swr.de


Mögliche Fehler: 

Es wurden noch keine Testergebnisse bekannt geworden; daher gibt es auch noch keine Informationen über mögliche Fehler.

Datenschutz:

Von Datenschützern wird bemängelt, dass die Monocam grundsätzlich und ohne Ausnahem sämtliche, den überwachten Bereich passierende  Fahrzeuge  filmt und somit auch die in der Überzahl  erwartenden  Verkehrsteilnehmer, denen weder ein Handyverstoß, noch ein Gurtverstoß vorgeworfen werden kann. Die Argumentation ist klar:  Aufnahmen von Personen ohne gesetzliche Grundlage stellen einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar.

 Kommt die MonoCam deutschlandweit zum Einsatz, ist mit einem Anstieg der Bußgeldverfahren in Verkehrsordnungswidrigkeiten zu rechnen.

VDS M5 RAD2

Bezeichnung: VDS M5 RAD2
VDS M5 RAD2

Funktion:
Radar- Geschwindigkeitsmessgerät für einen Geschwindigkeitsbereich von 10 - 300 km/h. 

Besonderheiten: Kein aufmerksamer Messbetrieb nötig; Auslösung des Blitzes und des Fotos erst nach vollständiger Messung. Durch optischen Sensor soll die Ortung der Messstelle durch Radardetektoren erschwert werden.

Einsatz: mobil auf Stativ oder aus dem Fahrzeug; , stationär (siehe Bild)  Messentfernung 2,1 bis 40,1 m  

Quelle der obigen Angaben (Bzeichnung bis Einsatz) Webseite VDS Verkehrstechnik GmbH

Mögliche Fehler - was unter anderem bei einer Messung mit VDS M5 RAD2 geprüft werden muss:

  • Erfolgte die  Aufstellung und die Inbetriebnahme des Messgeräts gem. den Vorgaben der Bedienungsanleitung bzw. Gebrauchsanweisung?
  • Erfolgte der Messbetrieb und/oder die Durchführung der Messungen gem. den Vorgaben der Bedienungsanleitung bzw. Gebrauchsanweisung?
  • Ist das Messprotokoll vollständig? Fehlen entscheidende Einträge?
  • Waren der Messbeamte /die Messbeamtin bzw. der oder die Bediener(in) des Messgeräts korrekt geschult? 
  • Durfte an der betreffenden Messstelle überhaupt mit dem eingesetzten Personal gemessen werden?
  • Wurde die geschwindigkeitsbeschränkende Beschilderung vor Messbeginn überprüft? Wurde dies auch entsprechend dokumentiert?
  • Befand sich die geschwindigkeitsbeschränkende Beschilderung in zulässigem Abstand zur Messstelle?
  • Waren die Messanlage korrekt geeicht?
  • Waren Private oder ein Dienstleister an der Messung beteiligt? Falls ja, in welchem Umfang?
  • Liegt ein Beweisverwertungsverbot bzgl. des Fahrerlichtbilds vor?
  • ...und vieles mehr prüfe ich für Sie!


Eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrstechnik ist möglich.

Rechtsprechung: 

Bei dem Verfahren handelt es sich um ein sog. standardisiertes Messverfahren: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06. April 2018 – IV-2 RBs 59/18 


Haben Sie Fragen zur Erfolgsaussicht der Verteidigung bei einer Messung mit Poliscan Speed FM1?

Rufen Sie mich zur kostenfreien Ersteinschätzung an: 06441 / 30786 77 !

VIDIT VKS 3.0 Abstandsmessung

Bezeichnung:  VIDIT VKS 3.0 VKS 30

Funktion:

Auf der Autobahn wird vor einer Brücke ein Fahrbahnabschnitt markiert und vermessen. Nach entsprechender Einrichtung der Messstelle wird dann der Verkehrsfluss von einer auf einer Autobahnbrücke befindlichen Videokamera digital aufgezeichnet. Mit einer weiteren fernsteuerbaren Kamera (oft in der Mittelleitplanke vor einem Brückenpfeiler platziert und kaum erkennnbar) erfolgt die Aufzeichnung vom Fahrer und Kennzeichen des Fahrzeugs. Die Messstelle kann auch in einer Kurve, Kuppe oder Senke liegen.  Die Messstellen können in 2D oder 3D angelegt werden.

Einsatz:
2-Kamera-Betrieb (siehe oben) von einer Autobahnbrücke. Einfahrt in den Erfassungsbereich  bei ca.250 m Entfernung. Die Auswertung erfolgt mit der zugelassenen Auswertesoftware Versionen 3.1. oder 3.2.  Abstandsverstöße und auch Geschwindigkeitsverstöße können so erfasst werden.

Mögliche Fehler: 

photogrammetrische Auswertung , Dokumentation, Fahreridentifikation auf Grund Verdeckungen etc. fraglich.

Eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrstechnik ist möglich.

Update 8/2019

Bei einer vorgeworfenen Abstandsunterschreitung von weniger als 3/10 des halben Tachoabstands droht 1 Monat Fahrverbot! In einem solchen Fall könnte sich die Einholung eines Sachverständigengutachtens evt. lohnen. Begutachtungen haben schon ergeben, dass ein 3/10-Verstoß nicht auf der gesamten erfassbaren Strecke von 250-300 Meter vorgelegen hat. In einem solchen Fall kann die Chance bestehen, dass drohende Fahrverbot von einem Monat in Wegfall geraten zu lassen!


Besonderheiten:

Es wird nicht geblitzt, sondern digital aufgezeichnet. Das Tatvideo wird für die anschließende Auswertung mit digitalen Zeitwerten kodiert. Beweisclips für Rechtsanwälte bzw. Gerichte sowie Einzelbilder der Betroffenen werden gefertigt.

Nach Herstellerangabe können auch durch Ermittlung der Differenzgeschwindigkeit sog. "Elefantenrennen" erfasst werden.

Rechtsprechung (Auszug):

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03. November 2017, Aktenzeichen 3 Rb 6 Ss 681/17:Es handelt sich um ein standardisiertes Messverfahren 

Ist das Messfoto - etwa aufgrund schlechter Bildqualität (z.B. erheblicher Unschärfe) oder aufgrund seines Inhalts - zur Identifizierung des Betroffenen nur eingeschränkt geeignet, so hat der Tatrichter, trotz ordnungsgemäßer Bezugnahme nach § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO zu erörtern, warum ihm die Identifizierung gleichwohl möglich erscheint. (Krenberger, jurisPR-VerkR 5/2018 Anm. 5)

Haben Sie Fragen zur Erfolgsaussicht der Verteidigung bei einer Brückenabstandsmessung oder Geschwindigkeitsmessung mit VIDIT VKS 3.0? Rufen Sie mich zur kostenfreien Ersteinschätzung an: 06441 3078677

Poliscan Speed FM1 (mobil, stationär, Anhänger)

Bezeichnung: Poliscan Speed enforcement trailer
Poliscan Speed FM1

Funktionsweise:
laserbasierte (LIDAR) Geschwindigkeitsmessung mit digitaler Fotoeinrichtung

Einsatz:
stationär, semistationär (Blitzeranhänger; Blitzer im Anhänger enforcement trailer - siehe Bild), mobil. Messentfernung ca. 50 bis 20 m des ankommenden Verkehrs

Mögliche Messfehler / Fehlerquellen - was unter anderem bei einer Messung mit Poliscan Speed geprüft werden muss:

  • Erfolgte die  Aufstellung und die Inbetriebnahme des Messgeräts gem. den Vorgaben der Bedienungsanleitung bzw. Gebrauchsanweisung?
  • Erfolgte der Messbetrieb und/oder die Durchführung der Messungen gem. den Vorgaben der Bedienungsanleitung bzw. Gebrauchsanweisung?
  • Ist das Messprotokoll vollständig? Fehlen entscheidende Einträge?
  • Waren der Messbeamte /die Messbeamtin bzw. der oder die Bediener(in) des Messgeräts korrekt geschult? Oder liegen etwa veraltete Schulungsnachweise vor?
  • Durfte an der betreffenden Messstelle überhaupt mit dem eingesetzten Personal gemessen werden?
  • Wurde die geschwindigkeitsbeschränkende Beschilderung vor Messbeginn überprüft? Wurde dies auch entsprechend dokumentiert?
  • Befand sich die geschwindigkeitsbeschränkende Beschilderung in zulässigem Abstand zur Messstelle?
  • Waren die Messanlage korrekt geeicht?
  • Waren Private oder ein Dienstleister an der Messung beteiligt? Falls ja, in welchem Umfang?
  • Liegt ein Beweisverwertungsverbot bzgl. des Fahrerlichtbilds vor?
  • ...und vieles mehr prüfe ich für Sie!

Eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrstechnik ist möglich.
Poliscan Speed FM1Selbstverständlich muss auch dieses Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein.

Besonderheit:

Laut Herstellerangabe soll das Laser-Geschwindigkeitsmessgerät den gesamten befahrbaren Bereich einer Straße abtasten und auf diese Weise Messungen auf mehreren Fahrspuren gleichzeitig durchführen können.

Bisher haben einige Oberlandesgerichte das Messverfahren als “standardisiertes Messverfahren” angesehen.

Geblitzt worden mit Poliscan Speed FM1  - Haben Sie Fragen zur Erfolgsaussicht der Verteidigung?

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GATSO GTC-GS 11 Rotlicht und Geschwindigkeit

Bezeichnung:Gatso GTC GS11
GATSO GTC GS-11
Funktion:
stationärer Betrieb

Mögliche Messfehler / Fehler - was unter anderem bei einer Messung mit GATSO GTC GS-11 geprüft werden muss:

  • Erfolgte die Einrichtung und die Inbetriebnahme des Messgeräts gem. den Vorgaben der Bedienungsanleitung bzw. Gebrauchsanleitung?
  • Erfolgte der Messbetrieb und/oder die Durchführung der Messungen gem. den Vorgaben der Bedienungsanleitung bzw. Gebrauchsanleitung?
  • Ist das Bedienprotokoll vollständig? Fehlen entscheidende Einträge?
  • Wurden die Eichmarken und Siegel korrekt überprüft?
  • Durfte an der betreffenden Messstelle überhaupt mit dem eingesetzten Personal gemessen werden?
  • Wurde die geschwindigkeitsbeschränkende Beschilderung vor Messbeginn überprüft? Wurde dies auch dokumentiert?
  • Befand sich die geschwindigkeitsbeschränkende Beschilderung in zulässigem Abstand zur Messstelle?
  • Waren alle relevanten und bei der Messung eingesetzten eichpflichtigen Komponenten der Messanlage korrekt geeicht?
  • Waren die Induktionsschleifen korrekt angeordnet?
  • War der Sensorbereich bzw. waren die Messwertaufnehmer korrekt geeicht?
  • Wurde die richtige Messtoleranz abgezogen?
  • Ist die Zeit-Weg-Berechnung plausibel?
  • Waren Private oder ein Dienstleister an der Messung beteiligt? Falls ja, in welchem Umfang?
  • Liegt ein Beweisverwertungsverbot bzgl. des Fahrerlichtbilds vor?
  • ...und vieles mehr prüfe ich für Sie!

Eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik ist erforderlichenfalls möglich!

Haben Sie Fragen zur Erfolgsaussicht der Verteidigung bei einer Messung mit eso GATSO GTC GS-11? Rufen Sie mich zur kostenfreien Ersteinschätzung an: 06441 / 307 86 77 

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