Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

ONLINE Verteidigung im Verkehrsrecht

Unser besonderer Service: ONLINE Verteidigung

Sie möchten uns gerne mit der Verteidigung in einer Verkehrs-Bußgeldsache beauftragen, haben aber keine Zeit für einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei?

Kein Problem.
Sie können die Beauftragung zu Ihrer Verteidigung auch online erledigen, zu jeder Zeit, von jedem Ort (mit Internetzugang oder Faxanschluss).

Unterlagen bequem per Fax oder E-Mail ...

Wir benötigen hierzu von Ihnen lediglich folgende Unterlagen:

- Anhörung / Anhörungsschreiben / Bußgeldbescheid der Bußgeldbehörde oder Ladung der Polizei 
- unsere von Ihnen unterschriebene Vollmacht, die sie hier herunterladen können.
- falls vorhanden: Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung mit Versicherungsnummer

Diese Unterlagen senden Sie uns bequem per Fax oder per E-Mail.

... und der Anwalt kann tätig werden

Nach Eingang der Unterlagen fertigen wir die Verteidigungsanzeige und die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung.

Im Falle der Zustellung eines Bußgeldbescheides legen wir zunächst fristwahrend Einspruch ein. Gleichzeitig fordern wir die Ermittlungsakte an, welche von Rechtsanwalt Schlemm nach Eingang ausführlich erörtert wird. Danach kann die weitere Vorgehensweise und -taktik auch telefonisch besprochen werden.

Achtung Fristsache Bußgeldbescheid

Bei der Zustellung eines Bußgeldbescheides beginnt eine 2-Wochen-Frist zu laufen. Näheres erfahren Sie in der Rubrik Bußgeldverfahren.

Bundesweite Vertretung

Rechtsanwalt Romanus Schlemm vertritt Sie bundesweit in allen Verkehrsordnungswidrigkeitsangelegenheiten.
Soweit nötig, steht für Terminsvertretungen an entfernten Orten ein Netzwerk von fachlich versierten Verkehrsanwälten zur Verfügung.

Fragen zur Online Beauftragung mit Ihrer Verteidigung beantwortet Ihnen Rechtsanwalt Romanus Schlemm gern.
Rufen Sie uns an, Tel.: 06032 93450.