Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!
  • Start
  • Aktuelles
  • Videoüberwachung im Kreuzverhör der Rechtsprechung - eine Chance für Autofahrer?

Videoüberwachung im Kreuzverhör der Rechtsprechung - eine Chance für Autofahrer?

Wir berichteten über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches einen Bußgeldbescheid gekippt hatte, welchem eine Videoüberwachung von Autobahnverkehr zugrunde lag.

Dieses Urteil gab Anlass zur kontroversen Diskussion mit großer Bandbreite. Hierbei war ein Meinungsspektrum von „alle Blitzer sind rechtswidrig“ bis hin zu „für alle Blitzer gibt es eine Rechtsgrundlage“ vertreten.

Mittlerweile sind diesseits 4 amtsgerichtliche Urteile (Amtsgerichte Gifhorn, Güstrow, Ludwigslust und Lünen) betreffend Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße bekannt, welche in Anlehnung an die o.a. Entscheidung des BVerfG die verdachtsunabhängige Überwachung (Filmen aller durchfahrenden Fahrzeuge mit nachträglicher Auswertung) als unwirksam erachteten.