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Neuer Messfehler bei Poliscan Speed - AG Mannheim stellt Verfahren ein

Der Fall:
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Das Amtsgericht Mannheim hatte über eine mit Poliscan Speed durchgeführte Geschwindigkeitsmessung zu entscheiden. Das Amtsgericht ließ die Messreihe begutachten. Die Bauartzulassung des Geräts gibt den Messbereich mit 20 - 50 Metern an. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige Dipl. Ing. Bladt fand in der gegenständlichen Messreihe bei 5,2% der Messungen Abweichung über 50 Metern und bei 53% der Messungen Unterschreitungen der 20 Meter. Die bislang bekannte höchste Abweichung habe 2,68 Meter betragen.

Die Entscheidung:

Das Amtsgericht stellte das Verfahren durch Beschluß vom 29.11.2016 ein. Es argumentierte u.a., dass es denkbar sei, dass der mittels Rohdaten bestimmte Geschwindigkeitswert mehr als die Verkehrsfehlergrenzen vom geeichten Messwert abweiche. Nach Auffassung des AG Mannheim stünden bzgl. dieses Messverfahrens Fragen offen, die die PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) bisher nicht hinreichend beantwortet habe.

Quelle: Beschluß des AG Mannheim vom 29.11.2016, AZ 21 Owi 509 Js 35740/15

Fazit:

Es bleibt abzuwarten, wie künftige Gerichtsentscheidungen aussehen werden. Geschwindigkeitsmessungen mit Poliscan Speed sollte man kritisch begegnen.

Tags: geblitzt, Poliscan Speed, Messfehler, Bauartzulassung, Verkehrsfehlergrenze