Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!
  • Start
  • Aktuelles
  • keine Rettungsgasse gebildet: Bußgeld und Punkteeintrag; auch Fahrverbot möglich

keine Rettungsgasse gebildet: Bußgeld und Punkteeintrag; auch Fahrverbot möglich

Früher noch vom Verwarnungsgeld ohne Punkte, ab jetzt Bußgeld ; auch mit Fahrverbot. Hier sind die entsprechenden Änderungen der StVO ab dem 13.10.2017:

  • keine Gasse (Rettungsgasse) zur Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen gebildet:                                                 € 200,00 Bußgeld; 2 Punkte FAER
  • keine Gasse (Rettungsgasse) zur Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen gebildet mit Behinderung :             € 240,00 Bußgeld; 2 Punkte FAER; 1 Monat Fahrverbot
  • keine Gasse (Rettungsgasse) zur Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen gebildet mit Gefährdung:                € 280,00 Bußgeld; 2 Punkte FAER; 1 Monat Fahrverbot
  • keine Gasse (Rettungsgasse) zur Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen gebildet mit Unfallverursachung: € 320,00 Bußgeld; 2 Punkte FAER; 1 Monat Fahrverbot

Auch ist die Behinderung von Einsartzfahrzeugen mit Blaulicht und Einsatzhorn (auch Martinshorn genannt) jetzt bußgeldbewehrt:

 

  • einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn nicht sofort freie Bahn verschafft:                                                  € 240,00 Bußgeld, 2 Punkte FAER, 1 Monat Fahrverbot
  • einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn nicht sofort freie Bahn verschafft mit Gefährdung:                  € 280,00 Bußgeld, 2 Punkte FAER, 1 Monat Fahrverbot
  • einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn nicht sofort freie Bahn verschafft mit Unfallverursachung:  € 240,00 Bußgeld, 2 Punkte FAER, 1 Monat Fahrverbot

Tags: Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Rettungsgasse