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Ein Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wird zugestellt. Was tun?

Was ist eine  „Anhörung im Bußgeldverfahren“?


Ein Anhörungsbogen wird versandt, wenn ein Verkehrsverstoß zur Last gelegt wird, z.B. man wird geblitzt und der Vorwurf eines Geschwindigkeitsverstoßes oder das Überfahrem einer roten Ampel, etc.,  wird erhoben. Oft befindet sich ein  -mehr oder weniger erkennbares Fahrerbild darauf. Auf der Rückseite kann z.B. angekreuzt werden, ob der aufgeführte Verstoß zugegeben wird oder nicht.

Mit einem Anhörungsbogen wird oft ein Bußgeldverfahren einer Verkehrsordnungswidrigkeit eingeleitet. (beginnt  60,- Euro  Geldbuße) und mindestens einem Punkt in Flensburg und evt. auch 1-3 Monaten Fahrverbot; je nach Verstoß.


Was tun?

Nicht unbedingt empfehlenswert: 

  • Versuchen, mit dem Sachbearbeiter der Bußstelle  zu diskutieren
  • Ausreden formulieren: "Die Ampel war doch noch gelb!" Oder: "Ich musste dringend zur Toilette" Oder: "Mein Opa ist da gefahren" Oder...
  • Zurücksenden  des Anhörungsbogens an die Bußgeldstelle mit der  Formulierung: "Bitte, bitte gebt mir keine Punkte!"

Wenn ein Anhörungsbogen eingeht, sollte der Betroffene eine Entscheidung treffen:

Entweder er akzeptiert das zukünftige Bußgeld, den oder die Punkte in Flensburg und eventuell auch ein drohendes Fahrverbot oder er nimmt professionelle Hilfe in Anspruch.

Entscheidet er sich für die zweite Option, dann ist die Einschaltung eines entsprechend spezialisierten Rechtsanwalts als Verteidiger empfehlenswert.

Um den Vorwurf genau zu prüfen, muss die Ermittlungsakte angefordert werden. Akteneinsicht erhält aber nur ein Rechtsanwalt und nicht der Betroffene selbst.

Für die anwaltliche Tätigkeit  entstehen natürlich Kosten, welche im Falle des Bestands einer Verkehrsrechtsschutzversicherung - mit Ausnahme einer evt. vereinbarten Selbstbeteiligung - bei einem fahrlässigen Verstoß übernehmen muss.