StVO-Novelle: Fahrverbot schon am 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung; Verschärfung für Scooter-Fahrer
Der Bundesrat hat der geplanten StVO-Novelle mit Änderungen zugestimmt. Verwarnungs- und Bußgelder sollen erhöht werden; bestimmte Verstöße, die bisher mit bis zu € 55,- ohne Punkte einhergingen, sollen bepunktet werden, zusätzliche Fahrverbote sollen kommen.
Das ist zu erwarten (Auszug):
- Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h: Bußgeld € 80,- , ein Punkt im Fahreignungsregister (FAER) und ein Monat Fahrverbot
- Missachtung der Schrittgeschwindigkeit beim innerörtlichem Rechtsabbiegen für Kfz über 3,5 t : Bußgeld € 70,- und ein Punkt im Fahreignungsregister (FAER)
- Parken auf Schutzstreifen oder in zweiter Reihe; verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen, jeweils mit Behinderung: Bußgeld € 70,- und ein Punkt im Fahreignungsregister (FAER)
- Verstoß gegen Bilden einer Rettungsgasse Bußgeld € 240,- zwei Punkte im Fahreignungsregister (FAER) und ein Monat Fahrverbot. Die Bußgelder erhöhen sich bei Behinderung (€ 280,-) , Gefährdung (€ 300,-), Sachbeschädigung (€ 320,-)
- Überschreitung zulässiger Höchstgeschwindigkeit und dabei ein Überholverbot nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt: Bußgeld € 150- und ein Punkt im Fahreignungsregister (FAER); mit Gefährdung zusätzlich ein Monat Fahrverbot
- Fahren mit einem E-Scooter auf Gehwegen: Bußgelder bis € 100,- (Punkte gibt´s ab Bußgelder von € 60,- an aufwärts)
- Auto-Posing: Bußgelder bis € 100,-; 1 Punkt im FAER
Quelle: Bundesrat Drucksache 591/19; BMVI.de
Jetzt kommt es darauf an, ob die Bundesregierung die Änderungen umsetzt und in Kraft treten lässt (was zu erwarten ist!)
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Tags: Fahrverbot, Rettungsgasse, Schrittgeschwindigkeit, Auto-Posing, E-Scooter