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StVO-Novelle: Fahrverbot schon am 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung; Verschärfung für Scooter-Fahrer

Der Bundesrat hat der geplanten StVO-Novelle mit Änderungen  zugestimmt. Verwarnungs- und Bußgelder sollen erhöht werden; bestimmte Verstöße, die bisher mit bis zu € 55,- ohne Punkte einhergingen, sollen bepunktet werden,  zusätzliche Fahrverbote sollen kommen.

Das ist zu erwarten (Auszug):

  • Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h: Bußgeld € 80,- , ein Punkt im Fahreignungsregister (FAER) und ein Monat Fahrverbot
  • Missachtung der Schrittgeschwindigkeit beim innerörtlichem Rechtsabbiegen für Kfz über 3,5 t : Bußgeld € 70,- und  ein Punkt im Fahreignungsregister (FAER)
  • Parken auf Schutzstreifen oder in zweiter Reihe; verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen, jeweils mit Behinderung:  Bußgeld € 70,- und  ein Punkt im Fahreignungsregister (FAER)
  • Verstoß gegen Bilden einer Rettungsgasse   Bußgeld € 240,- zwei Punkte im Fahreignungsregister (FAER) und ein Monat Fahrverbot. Die Bußgelder erhöhen sich bei Behinderung (€ 280,-) , Gefährdung (€ 300,-), Sachbeschädigung (€ 320,-)
  •  Überschreitung zulässiger Höchstgeschwindigkeit und dabei ein Überholverbot nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung  nicht gefolgt: Bußgeld € 150- und  ein Punkt im Fahreignungsregister (FAER); mit Gefährdung zusätzlich ein Monat Fahrverbot
  • Fahren mit einem E-Scooter auf Gehwegen: Bußgelder bis € 100,- (Punkte gibt´s ab Bußgelder von € 60,- an aufwärts)
  • Auto-Posing: Bußgelder bis € 100,-;  1 Punkt im FAER

Quelle: Bundesrat Drucksache 591/19; BMVI.de 

Jetzt kommt es darauf an, ob die Bundesregierung die Änderungen umsetzt und in Kraft treten lässt (was zu erwarten ist!) 

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Tags: Fahrverbot, Rettungsgasse, Schrittgeschwindigkeit, Auto-Posing, E-Scooter