Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!
  • Start
  • Aktuelles
  • Betrunken mit E-Scooter gefahren? Führerscheinentzug möglich!

Betrunken mit E-Scooter gefahren? Führerscheinentzug möglich!

Es ist schon verlockend - nach dem Besuch der Stammkneipe oder einer Party mit einem E-Scooter nach Hause fahren. Doch Vorsicht! Ein E-Scooter gilt als Kraftfahrzeug, und da darf man nicht alkoholisiert bzw. betrunken oder unter Drogeneinfluß fahren! Kommt es zur Anzeige, kann man bestraft werden wie ein Autofahrer und auch seinen Führerschein verlieren.

 Ab 1,1 Promille droht Führerscheinentzug (Entzug der Fahrerlaubnis); bei Ausfallerscheinungen ist das schon ab 0,3 Promille möglich! Wird man mit 0,5 bis 1,09 Promille angehalten, droht ein Bußgeld von  500,- Euro (bei Ersttätern!) und ein Monat Fahrverbot!

Und ab 1,6 Promille kann man sich schon einmal auf die MPU vorbereiten, wenn man nach Ablauf der gerichtlichen Führerscheinsperre einen neuen Führerschein beantragen will.

Haben Sie Fragen zur Erfolgsaussicht der Verteidigung bei einer Trunkenheitsfahrt? Rufen Sie mich zur kostenfreien Ersteinschätzung an: 06441 / 307 86 77

 

Update 8/2020: Betrunken mit e-Scooter gefahren - Fahrverbot statt Führerscheinentzug (Entzug der Fahrerlaubnis); mehr dazu hier

Tags: Fahrverbot, Führerscheinsperre, E-Scooter, Führerscheinentzug, betrunken