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Betrunken mit E-Scooter gefahren und doch kein Führerschein weg?

Wir berichteten bereits hier über eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter und dem dadurch drohenden Führerscheinverlust. Es gibt erst wenig veröffentlichte Rechtsprechung zu dieser Thematik. Das Landgericht München hat in seinem Beschluss vom 29. November 2019 (Az:26 Qs 51/19) die Trunkenheitsfahrt mit einem e-Scooter auf Augenhöhe mit einer Trunkenheitsfahrt mit einem "normalem" Kraftfahrzeug gestellt und den Entzug der Fahrerlaubnis als entsprechende Folge dargestellt. Amtsgericht und Landgericht Dortmund gehen hier andere Wege:

Das Landgericht Dortmund vertritt die Auffassung, dass bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem e-Scooter als "Elektrokleinstfahrzeug" nicht unbedingt ein Entzug der Fahrerlaubnis ausgesprochen werden muss, sondern auch ein Fahrverbot ausreichen kann.

Die Argumente:

  •  E-Scooter weisen keine höhere Gefährlichkeit auf als Pedelecs oder Fahrräder ohne Elektromotor
  • Die Bürger seien vor der Zulassung der E-Scooter nicht über die Richtwerte zur Fahruntüchtigkeit nach einem Alkoholkonsum informiert worden
  • Die Entziehung der Fahrerlaubnis wurde als nicht verhältnismäßig angesehen; die Verhängung eines Fahrverbots sei ausreichend

 Quelle: LG Dortmund, Beschluss vom 07. Februar 2020 – 31 Qs 1/20 via juris

Da jeder Fall individuell beurteilt und geprüft werden muss und die e-Scooter relativ neu auf dem Markt sind, bleibt abzuwarten, wie die Rechtsprechung in Zukunft aussehen wird.

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Tags: Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis, E-Scooter, Elektrokleinstfahrzeug