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ACHTUNG! Ab 28.04.2020 Führerschein weg (Fahrverbot) bei Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h

Jetzt ist es amtlich: 

Schon bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h: Bußgeld € 80,- , ein Punkt im Fahreignungsregister (FAER) droht ein Monat Fahrverbot! Die StVO-Novelle tritt am 28.04.2020 in Kraft.

Es gibt noch weitere Verschärfungen, wie z. B.:

 

  • Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um 26-30 km/h: Bußgeld € 80,- 1 Monat Fahrverbot 
  • Fahrverbot ebenfalls schon beim Verstoß gegen Bilden einer Rettungsgasse:   Bußgeld € 240,- zwei Punkte im Fahreignungsregister (FAER) und ein Monat Fahrverbot. Die Bußgelder erhöhen sich bei Behinderung (€ 280,-) , Gefährdung (€ 300,-), Sachbeschädigung (€ 320,-)
  • Missachtung der Schrittgeschwindigkeit beim innerörtlichem Rechtsabbiegen für Kfz über 3,5 t : Bußgeld € 70,- und  ein Punkt im Fahreignungsregister (FAER)
  • Parken auf Schutzstreifen oder in zweiter Reihe; verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen, jeweils mit Behinderung:  Bußgeld € 70,- und  ein Punkt im Fahreignungsregister (FAER)
  • Überschreitung zulässiger Höchstgeschwindigkeit und dabei ein Überholverbot nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung  nicht gefolgt: Bußgeld € 150- und  ein Punkt im Fahreignungsregister (FAER); mit Gefährdung zusätzlich ein Monat Fahrverbot
  • Fahren mit einem E-Scooter auf Gehwegen: Bußgelder bis € 100,- (Punkte gibt´s ab Bußgelder von € 60,- an aufwärts)
  • Auto-Posing: Bußgelder bis € 100,-;  1 Punkt im FAER

Quelle: BMVI aktuell

 

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Tags: Fahrverbot, Rettungsgasse, Führerschein , E-Scooter