In dieser Rubrik lesen Sie regelmäßig aktuelle, interessante und aufschlussreiche Neuigkeiten von Rechtsanwalt Romanus Schlemm rund um rechtliche Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Verkehrsstrafrecht.
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Ein Autofahrer wurde in einer 50er-Zone außerhalb geschlossener Ortschaften in Rheinland-Pfalz "gelasert". Der Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung um 22 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Riegl FG-21P. Besonderheit bei diesem Gerät ist, dass die Geschwindigkeitsmessung weder durch Video, noch durch Lichtbilder aufgezeichnet wird. Details über das Messgerät und Fehlermöglichkeiten finden Sie hier.
Es erging ein Bußgeldbescheid mit einer Geldbuße von 70,00 € und einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Nach Einspruchseinlegung wurde das Verfahren an das Amtsgericht Westerburg abgegeben.
Das Amtsgericht Karlsruhe hatte einen Fall einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Laser-Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed zu entscheiden.
Der Fall:
Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung auf der A8 Karlsruhe - Stuttgart. Erlaubte Höchstgeschwindigkeit 80 km/h. Vorgeworfene Überschreitung: 31 km/h. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür ein Bußgeld von € 120,- und 3 Punkte in Flensburg vor.
Messfehler sind möglich – dies zeigen die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Geschwindigkeitsmessungen Dpl. Ing. Rolandt Bladt (Hohenahr) und Dipl. Ing. Stephan Wietschorke (Steinbach/Ts) in ihrem interessanten Beitrag in der Fachzeitschrift VKU im Juni 2011 auf.
Die beiden Sachverständigen erläutern anschaulich und zugleich präzise die Messtechnik sowie auch die Fehlermöglichkeiten der häufig eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte Einseitensensor ESO ES 1.0 und ES 3.0.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte sich in der Berufungsinstanz mit einem „Oldtimerunfall“ eines in einem sehr guten Allgemeinzustand befindlichen Mercedes 300 SL Flügeltürer Baujahr 1956, zu befassen. Der Oldtimer wurde Anfang Mai 2005 mit einer neuen und sehr hochwertigen Lackierung versehen.
Der Vorwurf: Mit Motorrad begangene Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb einer geschlossenen Ortschaft in 30er-Zone. Zum Einsatz kam das Messgerät Riegl FG-21P. Hierbei handelt es sich um ein handliches Lasergeschwindigkeitsmessgerät, mit welchem gerne Motorräder gemessen werden.