In dieser Rubrik lesen Sie regelmäßig aktuelle, interessante und aufschlussreiche Neuigkeiten von Rechtsanwalt Romanus Schlemm rund um rechtliche Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Verkehrsstrafrecht.
Abonnieren Sie die Beiträge in dieser Rubrik als RSS-Feed
Lasermessung mit Riegl FG 21-P - Kein "Vieraugenprinzip"
hatten sich im Rahmen von Rechtsbeschwerden mit Geschwindigkeitsmessungen mit dem Lasermessgerät Riegl FG 21-P zu befassen.
Kein Blitz?
Mit diesem Lasermessgerät wird weder geblitzt, noch gefilmt. Es gibt daher im Gegensatz zu anderen Geschwindigkeitsmessgeräten weder ein Fahrerlichtbild als Beweisfoto, noch eine Videoaufzeichnung. Da der Messbereich bis 1000 m reicht, erfolgt die Messung sehr oft in einem Moment, in welchem der Betroffene noch gar nichts von einer Messung ahnt oder gar merkt! Dies ändert sich dann schlagartig, wenn der Betroffene auf offener Straße von einem Anhaltekommando angehalten und mit dem Messergebnis nach Personalienfeststellung und Mitteilung des Vorwurfs konfrontiert wird. Gerne erfolgen daher auch Frontmessungen von Motorrädern.
Obschon das Messverfahren mit diesem Gerät als standardisiertes Messverfahren angesehen wird, gibt es 3 aktuelle Entscheidungen, welche sich mit Geschwindigkeitsmessungen durch den Einseitensensor ESO ES 3.0. auseinandersetzten und es in jedem Fall einen Freispruch mit nahezu gleichlautender Argumentation gab:
Ein Mandant wurde mit dem Nachfolger einer "klassischen Radarfalle", nämlich dem Radar-Geschwindigkeitsmessgerät Multanova VR6 digital, im Landkreis Gifhorn geblitzt.
Der Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h. Es erging eine Anhörung im Bußgeldverfahren und es drohte ein Bußgeld i.H.v. € 80,- und 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg.
Wir haben die Ermittlungsakte angefordert und diese im Mai 2012 erhalten und geprüft. Kurze Zeit später kam die Mitteilung der Bußgeldbehörde, dass das Verfahren im Juni 2012 eingestellt wurde.
Kein Einzelfall, eine Einstellung des Verfahrens nach Anforderung der Akte durch den Rechtsanwalt oder kurze Zeit später kommt ab und zu mal vor. Aktuell gerade auch betreffend einer mit dem Laser-Gescchwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed gemessenen und vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h auf der A 10 in Brandenburg.
Die Mandanten hat´s gefreut.
Geblitzt mit ESO ES 3.0 - Verfahren nach Begutachtung eingestellt
Ein Mandant wurde mit dem Einseitensensor ESO ES 3.0 (Softwareversion 1.002) in Hungen, Gemarkung Rodheim, geblitzt.
Der Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h. Im Verfahren vor der Bußgeldbehörde erging zunächst ein Bußgeldbescheid über € 240,- Bußgeld und 3 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg.
Nach Einspruchseinlegung werfolgte Abgabe an das Amtsgericht Büdingen.
Dieses beauftrage den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik, Dipl. Ing. Roland Bladt, Hohenahr, mit der technischen Begutachtung der Messung.
Ein Mandant wurde am 03.07.2011 auf der A 10 mit dem Einseitensensor ESO ES 3.0 80 geblitzt.
Der Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h. Im Verfahren vor der Bußgeldbehörde erging zunächst ein Bußgeldbescheid über € 80,- Bußgeld und 3 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg.
Nach Einspruchseinlegung und Begutachtung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik kam heraus, dass die Messwertbildung durch das Gerät in Ordnung war, die Aufstellung des Messgeräts aber in einem wesentlichen Punkt nicht vollständig dokumentiert wurde.