Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

In dieser Rubrik lesen Sie regelmäßig aktuelle, interessante und aufschlussreiche Neuigkeiten von Rechtsanwalt Romanus Schlemm rund um rechtliche Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Verkehrsstrafrecht.

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Neues vom Einseitensensor ESO ES 3.0: 3 x Freispruch nach Geschwindigkeitsmessung

Obschon das Messverfahren mit diesem Gerät als standardisiertes Messverfahren angesehen wird, gibt es 3 aktuelle Entscheidungen, welche sich mit Geschwindigkeitsmessungen durch den Einseitensensor ESO ES 3.0. auseinandersetzten und es in jedem Fall einen Freispruch mit nahezu gleichlautender Argumentation gab:

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Manchmal geht es schnell - Radarfalle schlägt zu - Verfahren eingestellt

Ein Mandant wurde  mit dem Nachfolger einer "klassischen Radarfalle", nämlich dem Radar-Geschwindigkeitsmessgerät Multanova VR6 digital, im Landkreis Gifhorn geblitzt.

Der Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h. Es erging eine Anhörung im Bußgeldverfahren und es drohte ein Bußgeld i.H.v.  € 80,- und 1  Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Wir haben die Ermittlungsakte angefordert und diese im Mai 2012 erhalten und geprüft. Kurze Zeit später kam die Mitteilung der Bußgeldbehörde, dass das Verfahren im Juni 2012 eingestellt wurde.

Kein Einzelfall, eine Einstellung des Verfahrens nach Anforderung der Akte durch den Rechtsanwalt oder kurze Zeit später kommt ab und zu mal vor.  Aktuell  gerade auch betreffend einer mit dem Laser-Gescchwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed gemessenen und vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitung  um 26 km/h auf der A 10 in Brandenburg.

Die Mandanten hat´s gefreut.

Geblitzt mit ESO ES 3.0 - Verfahren nach Begutachtung eingestellt

Ein Mandant wurde  mit dem Einseitensensor ESO ES 3.0 (Softwareversion 1.002) in Hungen, Gemarkung Rodheim, geblitzt.

Der Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h. Im Verfahren vor der Bußgeldbehörde erging zunächst ein Bußgeldbescheid über € 240,- Bußgeld und 3 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Nach Einspruchseinlegung werfolgte Abgabe an das Amtsgericht Büdingen.

Dieses beauftrage den  öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik, Dipl. Ing.  Roland Bladt, Hohenahr, mit der technischen Begutachtung der Messung.

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Geblitzt mit ESO ES 3.0 - von 3 Punkten auf 1 Punkt in Flensburg reduziert

Ein Mandant wurde am 03.07.2011 auf der A 10 mit dem Einseitensensor ESO ES 3.0 80 geblitzt.

Der Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h. Im Verfahren vor der Bußgeldbehörde erging zunächst ein Bußgeldbescheid über € 80,- Bußgeld und 3 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Nach Einspruchseinlegung und Begutachtung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik kam heraus, dass die Messwertbildung durch das Gerät in Ordnung war, die Aufstellung des Messgeräts aber in einem wesentlichen Punkt nicht vollständig dokumentiert wurde.

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Neues von Poliscan Speed - Sachverständige sehen Restzweifel an Zuordnungssicherheit im dichten Verkehrsgeschehen

Wir berichteten bereits über Geschwindigkeitsmessungen mit dem laserbasierten Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed.

Jetzt wurden von den Sachverständigen Dipl.-Phys. Klaus Schmedding (Oldenburg) und  Olaf Neidel (Perleberg)  sowie dem techn. Mitarbeiters Thorsten Reuß (Oldenburg) Fahrversuche durchgeführt. Untersucht wurden vor allem Schrägfahrten und insbesondere die Fahrzugauswahl durch das Messgerät.

 

Schrägfahrten

Es wurde eine Fahrgasse mit Pylonen gebildet, welche unter ca. 7° auf das Messgerät zuführte. Die Autoren berichteten, dass die Versuche ergäben hätten, dass die vom Hersteller angegebene Messwertbildung (Kfz-Erfassung) tatsächlich in einer größeren Distanz zum Messgerät erfolge -typischerweise ab etwa 50 m davor.

 

Kfz-Auswahl durch das Messgerät

Über mehrere Versuchsfahrten wurde berichtet. Interessant waren diejenigen Versuchsfahrten mit zwei Fahrzeugen, welche leicht versetzt auf verschiedenen Spuren fuhren. Eingesetzt wurden ein SUV (Mercedes ML) und ein Volvo, wobei der Mercedes eine deutlich höher aufbauende und somit größere Reflexionsfläche geliefert habe. Da von den Sachverständigen der Verdacht gehegt wurde, dass sich das Messgerät  allem Anschein nach eher an den beim Volvo tiefer liegenden Schweinwerfern orientiere, als am Kennzeichen (bei beiden Fahrzeugen gereinigt und somit mit gleichen Reflexionseigenschaften), erfolgten Messfahrten mit verschiedentlich abgedeckter Frontfläche des Mercedes.

Die Sachverständigen berichteten, dass bei versetzter Schrägfahrt beider Fahrzeuge nicht der gutreflektierende Volvo, sondern der schlecht reflektierende, im Frontbereich abgedeckte Mercedes gemessen worden seien.

Nach Auffassung der Sachverständigen scheine es dem Gerät egal zu sein, "wer hier der bessere Reflektor bei Einfahrt in die Messebene ist", was schließlich in dem Aufsatz als bedenklich eingestuft wurde.

 

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