Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

In dieser Rubrik lesen Sie regelmäßig aktuelle, interessante und aufschlussreiche Neuigkeiten von Rechtsanwalt Romanus Schlemm rund um rechtliche Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Verkehrsstrafrecht.

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Poliscan Speed - Freispruch: keine gerichtsverwertbare Messung

zu diesem Ergebnis kam jetzt das Amtsgericht Aachen in seinem Urteil vom 10.12.2012.foto-poliscan-speed-klein

Der Fall:

Einer Autofahrerin wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften von 48 km/h vorgeworfen (statt 80 km/h nach Toleranzabzug gemessene 128 km/h). Es erging ein Bußgeldbescheid mit einer Geldbuße von 170,00 €, drei Punkten im Verkehrszentralregister und einem Fahrverbot von einem Monat. Die Betroffene ließ durch ihren Verteidiger Einspruch einlegen und die Sache kam so zum Amtsgericht Aachen.

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51. Verkehrsgerichtstag: Stärkung der Rechte von "Geblitzten"

Der Arbeitskreis IV des 51. Verkehrsgerichtstags beschäftigte sich mit Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr. Auf der Tagesordnung standen u.a. anderen die fehlende Akzeptanz von Messergebnissen und die Auswahlkriterien für Messstellen. 

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Zweimal geblitzt - nur einmal bezahlt!

Ein Mandant befuhr mit seinem Pkw  die B3 in der Gemarkung Marburg. Vor der Abfahrt Marburg-Süd steht seit kurzer Zeit ein neuer stationärer Blitzer des Typs Traffi Star S 330 am rechten Fahrbahnrand der dort zweispurigen Bundesstraße. Die Geschwindigkeit wird bei dieser Geschwindigkeit des Anlage durch in die Fahrbahn verlegte die Piezosensoren erfasst; es wird ein Foto gefertigt und digital gespeichert.

Einige hundert Meter weiter wurde mobil gemessen, und zwar mit dem Einseitensensor ESO ES 3.0. Bei diesem Messverfahren erfolgt die Geschwindigkeitsmessung über ein am Straßenrand aufgestelltes Messgerät, welches mit einem Sensorkopf, welcher fünf optische Helligkeitssensoren enthält,Geschwindigkeit und Abstand ermittelt. Auch hier wird ein Foto gefertigt und die Messung wird digital gespeichert.Die beiden Vorwürfe:

Nach entsprechender Beratung wurde das Verwarnungsgeld von € 20,00  gezahlt und eine entsprechende Einlassung an die Bußgeldbehörde gefertigt. Die Behörde hatte dann das Verfahren eingestellt.

Fazit:
Bei hintereinander begangenen gleichartigen Verkehrsordnungswidrigkeiten wie zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen ist oft eine Prüfung, ob hier ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang besteht und somit ein so genannter "Strafklageverbrauch" in Betracht kommt, lohnenswert. Hier war das der Fall; die Messung an sich muste nicht mehr gecheckt werden  und so kam der Mandant um das Bußgeld und drei Punkte herum.

Lasermessung mit Leivtec XV3 auf Autobahn- Verfahren eingestellt

 Ein Mandant wurde  mit dem Lasermessgerät Leivtec XV3  in der Gemarkung Mücke auf der A5 Richtung Kassel gelasert.                                                                

Der Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h. Es erging schließlich ein Bußgeldbescheid mit einem  Bußgeld i.H.v.  € 140,00,- und 3  Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Bei dem Messgerät handelt es sich um ein laserbasiertes Geschwindigkeitsmessgerät, welches vorzugsweise auf Autobahnen, aber auch auf Landstraßen, Kreisstraßen  und innerorts eingesetzt wird. Nach Angabe des Herstellers sind Messungen selbst in Baustellen, Kurven und unübersichtlichen Stellen möglich. Meist ist das relativ kleine Gerät -völlig unauffällig auf einem Stativ am Fahrbahnrand aufgestellt und mangels eines Blitzes wird die Messung oft gar nicht bemerkt.

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Lasermessung mit Riegl FG 21-P - Kein "Vieraugenprinzip"

 

Riegl F 21 PZwei Oberlandesgerichte, nämlich

hatten sich im Rahmen von Rechtsbeschwerden mit Geschwindigkeitsmessungen mit dem Lasermessgerät Riegl FG 21-P zu befassen.

 

Kein Blitz?

Mit diesem Lasermessgerät wird weder geblitzt, noch gefilmt. Es gibt daher im Gegensatz zu anderen Geschwindigkeitsmessgeräten weder ein Fahrerlichtbild als Beweisfoto, noch eine Videoaufzeichnung. Da der Messbereich bis 1000 m reicht, erfolgt die Messung sehr oft in einem Moment, in welchem der Betroffene noch gar nichts von einer Messung ahnt oder gar merkt! Dies ändert sich dann schlagartig, wenn der Betroffene auf offener Straße von einem Anhaltekommando angehalten und mit dem Messergebnis nach Personalienfeststellung und Mitteilung des Vorwurfs konfrontiert wird. Gerne erfolgen daher auch Frontmessungen von Motorrädern.

 

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