In dieser Rubrik lesen Sie regelmäßig aktuelle, interessante und aufschlussreiche Neuigkeiten von Rechtsanwalt Romanus Schlemm rund um rechtliche Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Verkehrsstrafrecht.
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Dies musste ein Autofahrer feststellen, welcher an Christi Himmelfahrt (Donnerstag) geblitzt wurde.
Beschildert innerhalb einer geschlossenen Ortschaft war eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h mit dem Verkehrszeichen "274"; dem Zusatzzeichen "Mo - Fr, 6-18 h" sowie dem Zusatzzeichen "136" "Kinder".
Der Autofahrer vertrat die Argumentation, dass das Zusatzschild mit den Wochentagen fehlerhaft ausgelegt worden sei und an Feiertagen nicht gelte.
Ein Mandant erhielt eine Anhörung im Bußgeldverfahren.
Der Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung auf der A45 um 22 km/h; gemessen mit Poliscan Speed. Es drohten ein Bußgeld von € 70,- und 1 Punkt im VZR in Flensburg. Auf dem Anhörungsbogen war nur ein kleines Foto als Ausschnittsvergrößerung mit einem vorderen Kfz-Kennzeichen enthalten; nicht die sonst übliche Ausschnittsvergrößerung des Fahrers.
Ein Mandant wurde in Mecklenburg-Vorpommern auf der A 20 mit dem Laser-Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed geblitzt.
Es erging schließlich ein Bußgeldbescheid wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 47 km/h mit einer Geldbuße von € 160,- ; 3 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot.
Wir legten Einspruch ein und begründeten diesen.
Aufgrund der schlechten Bildqualität des Fahrerfotos war jedoch eine Fahreridentifikation fraglich.
Am kommenden Donnerstag, 10.10.2013 soll um 06:00 Uhr morgens erstmalig ein bundesweiter 24-stündiger Blitz-Marathon starten.
Bisher gab es nur einige länderumfassende "Blitzmarathone", wie z.B. in Hessen und NRW. An der Aktion sollen 15.000 Polizisten an 8700 Messtellen beteiligt sein.
In Hessen soll beispielsweise an 387 Messtellen geblitzt bzw. gelasert werden. Schwerpunktkontrollstellen soll es nicht geben; betroffen sollen alle Straßentypen innerhalb geschlossener Ortschaften und auch außerorts sein; also von der Kreisstraße bis zur Autobahn.
Das AG Sigmaringen sprach in seinem Urteil vom 04.05.2010 (AZ 5 Owi 15 Js 9971/09) einen Autofahrer frei, der mit dem Laser-Geschwindigkeitskeitgerät Riegl FG-21P "gelasert" wurde.
Die Argumentation: Aufgrund der Tatsache, dass bei dem Messverfahren keine Fotos gefertigt werden, sei es unerlässlich, dass nicht nur der Messbeamte, sondern auch der Protokollführer das Messergebnis ablesen müssen, um Zahlendreher und Missverständnisse zu vermeiden. Damit war das sog. "Vier-Augen-Prinzip" geboren.