Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

In dieser Rubrik lesen Sie regelmäßig aktuelle, interessante und aufschlussreiche Neuigkeiten von Rechtsanwalt Romanus Schlemm rund um rechtliche Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Verkehrsstrafrecht.

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Geblitzt mit ESO µP 80 - von einem auf null Punkte in Flensburg

brachte im Endergebnis eine Aufklärung einer Messung mit dem schon seit vielen Jahren im Einsatz befindlichen Geschwindigkeitsmessgerät ESO µP80 (Lichtschranke).

Ein Mandant wurde im Landkreis Marburg-Biedenkopf mit der ESO µP 80 geblitzt. Der Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h. Im Verfahren vor der Bußgeldbehörde erging zunächst  ein Bußgeldbescheid über € 70,- Bußgeld und einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Nach Begutachtung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik und Zeugenbefragung der Messbeamten kam im anschließenden Gerichtsverfahren heraus, dass die Aufstellung des Messgeräts in einem entscheidenden Punkt nicht vollständig dokumentiert wurde.

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Mit Riegl FG 21-P gelasert - Fahrverbot erheblich reduziert

riegl-fg-21-webDer Fall:

 

Ein Mandant wurde mit seinem Motorrad  außerhalb geschlossener Ortschaften in der Nähe von Düren (NRW)  "gelasert".

Gemessene Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz: 189 km/h

Der Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung um 89 km/h bei erlaubten 100 km/h.

Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Riegl FG-21P. Die Besonderheit bei diesem Gerät ist, dass die Geschwindigkeitsmessung weder durch Video, noch durch Lichtbilder aufgezeichnet wird. Details über das Messgerät und Fehlermöglichkeiten finden Sie hier.

Es erging ein Bußgeldbescheid mit einer Geldbuße von 600,00 € 4 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg. Außerdem wurde ein Fahrverbot von 3 Monaten festgesetzt. Es wurde eine Vorsatztat vorgeworfen.

Der Nachteil bei einer Vorsatztat ist, dass eine -ansonsten- eintrittspflichtige Verkehrsrechtschutzversicherung nicht zahlen muss!

Nach Einspruchseinlegung wurde das Verfahren an das Amtsgericht Düren abgegeben.

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Fahrverbot vom Tisch - Lasermessung mit Riegl FG-21 P

riegl-fg-21-webDer Fall:

Ein Mandant wurde mit seinem PKW außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gemarkung Blaubeuren (Alb-Donau-Kreis; Baden-Württemberg)  "gelasert". 

Gemessene Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz: 144 km/h

Der Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung um 44 km/h bei erlaubten 100 km/h.

Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Riegl FG-21P. Besonderheit bei diesem Gerät ist, dass die Geschwindigkeitsmessung weder durch Video, noch durch Lichtbilder aufgezeichnet wird. Details über das Messgerät und Fehlermöglichkeiten finden Sie hier.

Es erging ein Bußgeldbescheid mit einer Geldbuße von 160,00 € 3 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg. Außerdem wurde ein Fahrverbot Fahrverbot von 1 Monat festgesetzt.

Nach Einspruchseinlegung wurde das Verfahren an das Amtsgericht Ulm abgegeben.

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Lasermessung Leivtec XV2 - Verfahren von AG Grimma -Zweigstelle Wurzen- eingestellt

Das AG Grimma -Zweigstelle Wurzen- hatte über eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Laser-Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV2 zu entscheiden.xv-2-web

Das Amtsgericht nahm in seiner Entscheidung Bezug auf wiederholte Vernehmungen mehrerer Messbediensteter hinsichtlich der Begründung eines Anfangsverdachtes. Es kam zu dem Ergebnis, dass belastbare und objektivierbare Feststellungen hinsichtlich der Begründung eines Anfangsverdachtes - auch bei recht hohen Geschwindigkeiten- nicht möglich seien.

Das Gericht nahm weiter Bezug auf ein Sachverständigengutachten, in welchem festgestellt wurde, dass die mit dem Geschwindigkeitsmessgerät gefertigten Videoaufnahmen mit einem handelsüblichen Videorecorder ohne weiteres identifizierbar abspielen seien.

 

insgesamt kam es zu dem Ergebnis, dass das System Leivtec XV2 grundsätzlich ungeeignet erscheine zur Herstellung von prozessual verwertbaren Aufnahmen des Betroffenen.

Das Verfahren wurde schließlich durch Beschluss eingestellt.

Quelle: Burhoff online; Beschluss des Amtsgerichts Grimma - Zweigstelle Wurzen- vom 14.8.2011, AZ 9 Owi 151 Js 59374/10

 

Fazit:

Geschwindigkeitsüberschreitungen, gemessen mit Leivtec XV2  sollten daher kritisch betrachtet werden. Es handelt sich hierbei um ein laserbasiertees Geschwindigkeitsmessgerät mit Videoaufzeichnung. Mehr über die Funktion dieses Geschwindigkeitsmessgeräts erfahren Sie hier.

 

 

 

 

Wieder neues von Poliscan Speed - Verfahren eingestellt

foto-poliscan-speed-kleinWir berichteten bereits über eine Entscheidung des Amtsgerichts Karlsruhe vom 12.7.2011. Dort wurde ein Autofahrer freigesprochen, welcher mit dem laserbasierten Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed auf der A8 geblitzt worden war. Grundlage für den Freispruch war ein Gutachten, nach dessen Ergebnis der Auswerterahmen die vom Hersteller angegebene zulässige Höchsthöhe überschritten haben soll.

Ein vergleichbarer Fall ist nun bei eine Geschwindigkeitsmessung eines Mandanten im Januar 2011 im Rhein-Main-Gebiet aufgetreten.

Auch hier wurde mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed gemessen, diesmal aber innerhalb geschlossener Ortschaft. Es wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h in einer 30er Zone vorgeworfen.

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