In dieser Rubrik lesen Sie regelmäßig aktuelle, interessante und aufschlussreiche Neuigkeiten von Rechtsanwalt Romanus Schlemm rund um rechtliche Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Verkehrsstrafrecht.
Abonnieren Sie die Beiträge in dieser Rubrik als RSS-Feed
update: Neues von Poliscan Speed - fehlerhafte Messwertzuordnung möglich
In einem laufenden Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Vorwurfs der Geschwindigkeitsüberschreitung, gemessen mit dem laserbasierten Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed auf der A 5, wurde ein Sachverständigengutachten über die Korrektheit der Messung erstellt. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Verkehrsmesstechnik Dipl.-Ing. Roland Bladt (Hohenahr) kam zu dem Ergebnis, dass bei der gegenständlichen Messung nicht plausibel sei, dass das im Beweisfoto abgebildete Fahrzeug des Mandanten die von dem Geschwindigkeitsmessgerät gemessene Geschwindigkeit auch tatsächlich gefahren ist. Durch eine fehlerhafte verzögerte Kameraauslösung kann der Messwert fälschlicherweise einem anderen Fahrzeug zugeordnet werden.
In unserer neuen Rubrik "Blitzer-Info" stellen wir die häufigsten in Deutschland zum Einsatz kommenden Geschwindigkeitsmessgeräte vor.
Die Rubrik dient einer ersten Orientierung. Übersichtlich werden dort Funktionsweise, Einsatzmöglichkeiten und auch mögliche Fehler wie zum Beispiel Messfehler, etc. aufgeführt.
Der Bundesrat hat am 26.11.10 der Neufassung der Winterreifenverordnung (Änderung der Straßenverkehrsordnung) zugestimmt.
Laut dem ursprünglichen Entwurf, welcher modifiziert übernommen wurde, sind M+S-Reifen geeignet und gelten daher als “Winterreifen”. Ebenfalls als geeignet werden Ganzjahresreifen mit M+S-Symbol angesehen.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 18.11.2010 über einen Fall zu entscheiden, bei welchem die Stadt Regensburg für einen am Stadtrand gelegenen gemeinsamen Fuß- und Radweg durch Aufstellen von Verkehrszeichen eine Benutzungspflicht für Radfahrer angeordnet hatte und sich ein Radfahrer dagegen wehrte.
Die geplante gesetzliche Neuregelung für die Winterreifenpflicht lautet:
“Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).”