Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

In dieser Rubrik lesen Sie regelmäßig aktuelle, interessante und aufschlussreiche Neuigkeiten von Rechtsanwalt Romanus Schlemm rund um rechtliche Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Verkehrsstrafrecht.

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AG Zerbst: Verfahrenseinstellung bei Geschwindigkeitsmessung mit einem Einseitensensor ESO ES 3.0 wegen veralteter Software

Wir berichteten bereits über ein Verfahren des Amtsgerichts Gießen (AZ: 5214 OWI – 104 Js 30766/09), welches eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät ESO ES 3.0 zu beurteilen hatte. Nachdem der Messvorgang gerügt wurde, hat ein gerichtlich bestellter Sachverständiger den Messvorgang überprüft. Der Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass das zum Einsatz gekommene Messgerät eso Einseitensensor ES 3.0 zum Zeitpunkt der Messung mit einer zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr zugelassenen Software (Version 1.001) betrieben wurde.
Das Amtsgericht hatte das Messergebnis verworfen und den Autofahrer freigesprochen.

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Verwertbarkeit der Blitzerfotos – Wende in der Rechtsprechung?

Mit der überraschenden und nahezu überall bekannten “Blitzer”-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009 haben bekanntlich viele Amtsgerichte betroffene Autofahrer aus rechtlichen Gründen freigesprochen bzw. Verfahren eingestellt. Auch gab es obergerichtliche Entscheidungen zugunsten der Autofahrer (Oberlandesgerichte Oldenburg (VKS 3.0) und Düsseldorf).

Inzwischen ist - zuungunsten der betroffenen Fahrer - eine „Trendwende“ in der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Themenkreis  „Beweisverwertungsverbot von Fahrerlichtbildern aus automatischen Geschwindigkeitsmessanlagen“ erkennbar.

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Sind jetzt doch alle Blitzfotos rechtswidrig?

Nachdem diverse - und auch kontroverse - Entscheidungen hinsichtlich der Verwertung fotografischen Bildmaterials, welches im Rahmen verkehrsüberwachender Maßnahmen gewonnen wurde, ergangen sind, meldete sich jetzt auch die Lehre zu Wort.

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Kammergericht Berlin: Poliscan Speed ist amtlich anerkanntes, standardisiertes Messverfahren

Das KG hatte im Rahmen einer Rechtsbeschwerde über den Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung, gemessen mit dem laserbasierten Messgerät Poliscan Speed zu entscheiden.

In seinem Beschluß vom 26.02.10, AZ 2 Ss 349/09, 3 Ws (B) 94/10 - 2 Ss 349/09 sah es dieses Messverfahren als sog. standardisiertes Messverfahren an. Das KG vertritt nun bei Poliscan Speed somit die gleiche Rechtsauffassung wie zuvor das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 20. Januar 2010 –IV-5 Ss (OWi) 206/09 –(OWi) 178/09).

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Vollstreckung ausländischer Bußgelder – was bringt die Zukunft?

Nach derzeitigem Erkenntnisstand soll - voraussichtlich - ab Oktober 2010 eine EU-weite Vollstreckung ausländischer Bußgelder erfolgen.

Dann soll nämlich der Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in Deutschland entsprechend umgesetzt werden.

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