In dieser Rubrik lesen Sie regelmäßig aktuelle, interessante und aufschlussreiche Neuigkeiten von Rechtsanwalt Romanus Schlemm rund um rechtliche Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Verkehrsstrafrecht.
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Wieder Verfahrenseinstellung Verkehrskontrollsystems Typ VKS, Amtsgericht Ludwigslust
Wir berichteten bereits mehrfach über die überraschende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts v. 11.08.2009, welche einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsverstoß aufhob, da das Tatfoto bzw. die Videosequenz verdachtsunabhängig durch Video-Fotografieren des Verkehrs gewonnen wurde.
Der Bundesgerichtshof hatte am 10.06.2009 (AZ XII ZR 19/08) einen Fall zu entscheiden, in welchem bei der Anmietung eines Mietwagens u.a. folgende Klausel in den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) des Autovermieters enthalten war: "Ich akzeptiere diesen Mietvertrag, sowie die ausliegenden Geschäftsbedingungen, welche ausgehändigt wurden. Der Versicherungsschutz entfällt bei: vorsätzlicher, grob fahrlässiger oder alkohol- bzw. drogenbedingter Fahruntüchtigkeit; sowie bei Nichthinzuziehung der Polizei bei Unfall oder Beschädigung …"
Wer beim Telefonieren am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 40,- EUR und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wir berichteten bereits über die relativ strenge Rechtssprechung.
Nun hat auch das OLG Köln am 12.08.2009 (Aktenzeichen 83 Ss Owi 63/09) entschieden, dass sogar das Halten eines Mobiltelefons zum Abhören von Musik eine bußgeldbewehrte verbotswidrige Benutzung darstellt.
Wir berichteten bereits mehrfach über die überraschende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts v. 11.08.2009, welche einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsverstoß aufhob, da das Tatfoto bzw. die Videosequenz verdachtsunabhängig durch Video-Fotografieren des Verkehrs gewonnen wurde.
Wir berichteten überdie überraschende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts v. 11.08.2009, welche einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsverstoß aufhob, da das Tatfoto bzw. die Videosequenz verdachtsunabhängig durch Video-Fotografieren des Verkehrs gewonnen wurde.