Neuigkeiten vom PoliScan Speed
Der „Edel-Blitzer“ auf PoliScan speed (laserbasiertes Geschwindigkeitsmessgerät) hat schon einige Diskussionen in der Fachwelt ausgelöst. Auch gibt es unterschiedliche amtsgerichtliche Urteile.
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Der „Edel-Blitzer“ auf PoliScan speed (laserbasiertes Geschwindigkeitsmessgerät) hat schon einige Diskussionen in der Fachwelt ausgelöst. Auch gibt es unterschiedliche amtsgerichtliche Urteile.
Das OLG Jena (Beschluss vom 06.01.2010 - 1 Ss 291/09) hatte im Rahmen einer Rechtsbeschwerde über einen Fall einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 51 km/h zu entscheiden.
Das OLG sah das Messverfahren als verfassungskonform an und vertrat die Argumentation, dass ein verdachtsunabhängiger Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung nicht stattfände.
Wir berichteten über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches einen Bußgeldbescheid gekippt hatte, welchem eine Videoüberwachung von Autobahnverkehr zugrunde lag. Zu den Entscheidungen der Amtsgerichte Gifhorn, Güstrow, Ludwigslust und Lünen) betreffend Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen ist jetzt ein Urteil des AG Grimma, Zweigestelle Wurzen, v. 20.10.09; ASZ 003 Owi 153 Js 34830/09 dazu gekommen.
Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hatte sich am 16.11.2009 mit einer Rechtsbeschwerde betreffend einer amtsgerichtlichen Verurteilung zu einem Bußgeld wegen Behinderung beim Überholen zu befassen.
Der Vorwurf lautete: fahrlässiges Überholen mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als derjenigen des Überholten (§§ 5 Abs. 2 S. 2, 49 Abs. 1 Nr. 5 StVO; § 24 StVG).
Der überholende Lkw-Fahrer wehrte sich dagegen - zunächst - mit Erfolg.
Er vertrat die Auffassung, dass der Amtsrichter den Begriff der nicht wesentlich höheren Geschwindigkeit unzutreffend ausgelegt und darüber hinaus die zu Gunsten des Betroffenen anzusetzenden Messtoleranzen nicht richtig berücksichtigt habe.