In dieser Rubrik lesen Sie regelmäßig aktuelle, interessante und aufschlussreiche Neuigkeiten von Rechtsanwalt Romanus Schlemm rund um rechtliche Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Verkehrsstrafrecht.
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Das Amtsgericht Mannheim hatte am 21. Januar 2009 ein Verfahren betreffend des Messgeräts „PoliScan Speed“ eingestellt, da ein gerichtlich bestellter Sachverständiger zu dem Ergebnis kam, dass nach seinerzeitigem Sachstand die Messung mit „Poli Scan Speed“ nicht ausreichend zuverlässig nachgeprüft werden könne, um mögliche Fehler auszuschließen.
Stellt eine lange Standzeit bei älteren Gebrauchtwagen einen Mangel dar, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt?
Der Bundesgerichtshof hatte einen Fall zu entscheiden (Urteil v. 10.03.09; AZ VIII ZR 34/08), bei welchem ein Gebrauchtwagenhändler einen rund 10 Jahre alten Gebrauchtwagen verkaufte, welcher vor dem Verkauf für 19 Monate stillgelegt gewesen war.
Nach den ersten Sonnentagen mit Wohlfühl-Temperatur bevölkern auch wieder viele Inline-Skater Radwege, Feldwege, aber auch Straßen. Nachdem früher streitig war, wie denn die Inline-Skates und auch Skateboards rechtlich einzuordnen sind, hat sich der Bundesgerichtshof im Jahr 2002 im Rahmen einer Entscheidung betreffend eines Zusammenstoßes einer Inlinerfahrerin mit einem Motorroller auf einer außerörtlichen Straße dazu geäußert:
Länger als eine Sekunde Rot (Qualifizierter Rotlichtverstoß) – Mitzählen durch Polizeibeamten reicht laut OLG Hamm aus. (Beschluss vom 12.03.2009, AZ 3 Ss OWi 55/09) Das Oberlandesgericht Hamm hatte über einen so genannten „qualifizierten Rotlichtverstoß“ zu entscheiden. Dieser wurde durch eine gezielte Rotlichtüberwachungsmaßnahme durch einen Polizeibeamten als Zeugen zur Anzeige gebracht. Der Polizeibeamte hatte die Rotlichtzeit durch Zählen ("einundzwanzig, zweiundzwanzig") geschätzt.
Die Fahrradsaison hat wieder begonnen - die Grillsaison auch. Mit dem Fahrrad zur Grillparty gefahren und betrunken wieder zurück; das kann Folgen haben. Der Führerscheinentzug bzw. Entzug der Fahrerlaubnis ist auch bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad möglich.