In dieser Rubrik lesen Sie regelmäßig aktuelle, interessante und aufschlussreiche Neuigkeiten von Rechtsanwalt Romanus Schlemm rund um rechtliche Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Verkehrsstrafrecht.
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Winterreifenpflicht verschärft - Bußgeld jetzt auch für Fahrzeughalter
Wir berichteten hier über den Freispruch eines Mandanten, welcher von einem stationären Geschwindigkeitsmessgerät des Typs eso ES 3.0 im Vogelsbergkreis geblitzt wurde. Das Amtsgericht Alsfeld sprach den Mandanten frei, weil nach Auffassung des Amtsgerichtes die zuständige städtische Ortspolizeibehörde die betreffende Geschwindigkeitsmessung gegen geltendes Recht von einem privaten Dienstleister hat durchführen lassen. Die Staatsanwaltschaft legte Rechtsbeschwerde ein.
Seit 60 Jahren gibt es Verkehrsüberwachungstechnik in Deutschland. Die ersten Geschwindingkeitsmessgeräte -Namensgeber für die "Radarfalle"- basierten auf Radartechnik und es gab anfangs noch keine Blitzerfotos. Messgeräte mit Radartechnik gibt´s heute immer noch, aber mittlerweile sind wesentlich moderne Blitzer z.B. mit Lasertechnologie oder Helligkeitssensoren dazugekommen.
Nicht immer wird korrekt geblitzt. Eine Liste mit häufig eingesetzten Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessgeräten mit Angabe zur Funktionsweise und möglichen Messfehlern / Fehlerquellen finden Sie hier.
Geblitzt mit eso ES 3.0: Freispruch - Auswertung der Messung durch Leiharbeiter
Ein Mandant wurde mit einem stationären Geschwindigkeitsmessgerät Einseitensensor ESO ES 3.0 innerorts im Vogelsbergkreis geblitzt.
Es erging wegen des Vorwurfes der Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften um 38 km/h ein Bußgeldbescheid über € 160,00 Bußgeld, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot.
Nach Einspruchseinlegung wurde das Verfahren an das zuständige Amtsgericht Alsfeld abgegeben.
Das betreffende Messgerät gehörte aber nicht der Behörde, sondern einer Firma, die Blitzer vermietet.
Das Amtsgericht Mannheim hatte über eine mit Poliscan Speed durchgeführte Geschwindigkeitsmessung zu entscheiden. Das Amtsgericht ließ die Messreihe begutachten. Die Bauartzulassung des Geräts gibt den Messbereich mit 20 - 50 Metern an. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige Dipl. Ing. Bladt fand in der gegenständlichen Messreihe bei 5,2% der Messungen Abweichung über 50 Metern und bei 53% der Messungen Unterschreitungen der 20 Meter. Die bislang bekannte höchste Abweichung habe 2,68 Meter betragen.