Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

In dieser Rubrik lesen Sie regelmäßig aktuelle, interessante und aufschlussreiche Neuigkeiten von Rechtsanwalt Romanus Schlemm rund um rechtliche Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Verkehrsstrafrecht.

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Geblitzt auf gesperrtem Fahrstreifen - Fahrverbot trotz Sperrung?

Der Fall:

Ein Autofahrer befuhr die dreispurige A 2 in Fahrtrichtung Dortmund. Die Besonderheit: auf der mittleren und rechten Fahrspur war auf einer vor dem Streckenbabschnitt befindlichen Schilderbrücke eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h angezeigt worden; die von dem Pkw- Fahrer befahrene linke Spur war zum Benutzen  gesperrt durch entsprechende Anzeige auf der Schilderbrücke (rotes Dauerlichtzeichen: rote gekreuzte Schrägbalken). Er wurde mit 124 km/h auf der linken Fahrspur geblitzt.  

Die Besonderheit:

Der Autofahrer befuhr nicht nur eine gesperrte Fahrspur bzw. gesperrten Fahrstreifen, sondern wurde auch noch dort aufgrund der Geschwindigkeitsbeschränkung für die anderen beiden Fahrspuren, die jeweils über den Fahrspuren in der Wechselverkehrszeichenanlage angezeigt wurde, geblitzt. Jetzt stellte sich in Frage, wie dies bußgeldrechtlich zu beurteilen war. Für das Befahren der gesperrten Fahrspur wäre ein Bußgeld von 90,00 € und einen Punkt anzusetzen; die Geschwindigkeitsüberschreitung um 44 Stundenkilometern wird normalerweise mit einem Bußgeld von 160,00 €, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten geahndet.

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LG Hamburg: "Kostenlos Bußgeld los" = irreführende Werbung

Der Fall:

Ein legal-tech - Portal im Internet  warb dort u.a. mit folgenden Aussagen:

„Kostenlos Bußgeld los“

und/oder

„Kostenlos für Sie bearbeiten unsere Anwälte Ihren Fall, vom Einspruch bis zur Verfahrenseinstellung“.

Der deutsche Anwaltverien (DAV) hielt diese Angaben für irreführende Werbung i.S. v. § 5 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und erhob Klage gegen die Betreiberin des Portals.

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Rotlichtverstoß mit Fahrverbot - "Gefühlsmäßige" Schätzung eines Polizeibeamten ist nicht ohne weiteres ausreichend

Der Fall:

Ein Autofahrer wurde vom Amtsgericht Paderborn wegen "fahrlässiger Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens und Gefährdung Anderer - die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde -". zu  einem Bußgeld von  € 320,00, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot  verurteilt.

Der vorgeworfene Rotlichtverstoß hatte seine Grundlage in der Aussage eines Polizeibeamten, der eine Rotlichtphase von 3-5 Sekunden schätzte.

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keine Rettungsgasse gebildet: Bußgeld und Punkteeintrag; auch Fahrverbot möglich

Früher noch vom Verwarnungsgeld ohne Punkte, ab jetzt Bußgeld ; auch mit Fahrverbot. Hier sind die entsprechenden Änderungen der StVO ab dem 13.10.2017:

  • keine Gasse (Rettungsgasse) zur Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen gebildet:                                                 € 200,00 Bußgeld; 2 Punkte FAER
  • keine Gasse (Rettungsgasse) zur Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen gebildet mit Behinderung :             € 240,00 Bußgeld; 2 Punkte FAER; 1 Monat Fahrverbot
  • keine Gasse (Rettungsgasse) zur Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen gebildet mit Gefährdung:                € 280,00 Bußgeld; 2 Punkte FAER; 1 Monat Fahrverbot
  • keine Gasse (Rettungsgasse) zur Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen gebildet mit Unfallverursachung: € 320,00 Bußgeld; 2 Punkte FAER; 1 Monat Fahrverbot

Auch ist die Behinderung von Einsartzfahrzeugen mit Blaulicht und Einsatzhorn (auch Martinshorn genannt) jetzt bußgeldbewehrt:

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Ein Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wird zugestellt. Was tun?

Was ist eine  „Anhörung im Bußgeldverfahren“?


Ein Anhörungsbogen wird versandt, wenn ein Verkehrsverstoß zur Last gelegt wird, z.B. man wird geblitzt und der Vorwurf eines Geschwindigkeitsverstoßes oder das Überfahrem einer roten Ampel, etc.,  wird erhoben. Oft befindet sich ein  -mehr oder weniger erkennbares Fahrerbild darauf. Auf der Rückseite kann z.B. angekreuzt werden, ob der aufgeführte Verstoß zugegeben wird oder nicht.

Mit einem Anhörungsbogen wird oft ein Bußgeldverfahren einer Verkehrsordnungswidrigkeit eingeleitet. (beginnt  60,- Euro  Geldbuße) und mindestens einem Punkt in Flensburg und evt. auch 1-3 Monaten Fahrverbot; je nach Verstoß.


Was tun?

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