In dieser Rubrik lesen Sie regelmäßig aktuelle, interessante und aufschlussreiche Neuigkeiten von Rechtsanwalt Romanus Schlemm rund um rechtliche Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Verkehrsstrafrecht.
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Neuer Blitzermarathon: Europaweiter Blitzer - Speedmarathon am 03.04.2019
Am Mittwoch, dem 03.04.2019 beteiligen sich 9 Bundesländer, darunter z. B. auch Hessen und Niedersachsen am europaweiten
Tispol-Speedmarathon.
In Hessen wird im Rahmen dieser Aktion von 06:00 bis 22:00 Uhr geblitzt z. B. auf Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen, aber auch innerhalb geschlossener Ortschaften.
Unter anderem ist der Einsatz folgender Geschwindigkeitsmessgeräte zu erwarten:
Ein Autofahrer wurde mit dem Geschwindigkeitsmessgerät eso ES 3.0 geblitzt. Der Vorwurf: Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h. Schließlich wurde er zu einem Bußgeld mit Fahrverbot von einem Monat verurteilt. Der Verteidiger stellte einen Beweisantrag, nach welchem höchstens eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 25 km/h (= kein Fahrverbot im konkreten Fall) vorgelegen haben soll. Argumentativ wurde eine durch das Tagfahrlicht mit LED-Leuchten zum Nachteil des Betroffenen verfälschte Messung angeführt und dazu auf eine entsprechende Veröffentlichung einer Sachverständigenorganisation verwiesen. Der Beweisantrag wurde vom Amtsgericht abgelehnt; der Betroffene verurteilt.
Zwei Fahrzeuge stand vor rotlichtanzeigenden Ampel. Nach Umschalten auf grün fuhren beide los; das Vorderfahrzeug bremste dann plötzlich ab und es kam zum Auffahrunfall. Der Fahrer des vorderen Fahrzeugs gab an, er habe für eine auf der Fahrbahn befindliche Taube gebremst, die er nicht habe überfahren wollen.
Der Fahrer einer Harley-Davidson wurde bei einem Verkehrsunfall verletzt. Zum Unfallzeitpunkt trug er keine Schutzkleidung an den Beinen. Zunächst stellte das Amtsgericht Frankfurt, fest, dass ihn kein Mitverschulden trifft, obwohl er keine Motorradschutzkleidung an den Beinen trug.
Die Entscheidung:
Das Urteil des AG hielt in der Berufung. Das Landgericht Frankfurt vertrat die Auffassung, dass die Feststellung des Amtsgerichts nicht zu beanstanden sei.