Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

In dieser Rubrik lesen Sie regelmäßig aktuelle, interessante und aufschlussreiche Neuigkeiten von Rechtsanwalt Romanus Schlemm rund um rechtliche Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Verkehrsstrafrecht.

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StVO-Novelle voraussichtlich unwirksam! Fahrverbote dürfen nicht verhängt werden!

Wir berichteten bereits hier über die ab dem 28.04.2020 in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung. Durch verschiedene Verschärfungen läuft man Gefahr, schneller seinen Führerschein für ein Fahrverbot abzugeben.

Besonderes signifikant sind die Verschärfungen:

  • 1 Monat Fahrverbot ab 21/km/h Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
  • 1 Monat Fahrverbot ab 26/km/h Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts 
  • 1 Monat Fahrverbot beim Verstoß gegen Bilden einer Rettungsgasse bei stockendem Verkehr oder Stau

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ACHTUNG! Ab 28.04.2020 Führerschein weg (Fahrverbot) bei Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h

Jetzt ist es amtlich: 

Schon bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h: Bußgeld € 80,- , ein Punkt im Fahreignungsregister (FAER) droht ein Monat Fahrverbot! Die StVO-Novelle tritt am 28.04.2020 in Kraft.

Es gibt noch weitere Verschärfungen, wie z. B.:

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Betrunken mit E-Scooter gefahren? Führerscheinentzug möglich!

Es ist schon verlockend - nach dem Besuch der Stammkneipe oder einer Party mit einem E-Scooter nach Hause fahren. Doch Vorsicht! Ein E-Scooter gilt als Kraftfahrzeug, und da darf man nicht alkoholisiert bzw. betrunken oder unter Drogeneinfluß fahren! Kommt es zur Anzeige, kann man bestraft werden wie ein Autofahrer und auch seinen Führerschein verlieren.

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StVO-Novelle: Fahrverbot schon am 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung; Verschärfung für Scooter-Fahrer

Der Bundesrat hat der geplanten StVO-Novelle mit Änderungen  zugestimmt. Verwarnungs- und Bußgelder sollen erhöht werden; bestimmte Verstöße, die bisher mit bis zu € 55,- ohne Punkte einhergingen, sollen bepunktet werden,  zusätzliche Fahrverbote sollen kommen.

Das ist zu erwarten (Auszug):

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Geplante StVO-Novelle: Kfz über 3,5 to Schrittgeschwindigeit beim Abbiegen nach rechts - bei Verstoß droht ein Punkt!

Geplante Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO): Wer mit einem Kfz über 3,5 (z.B. Transporter, LKW) rechts abbiegt und schneller als Schrittgeschwindigkeit - also 9-11 km/h - fährt, muß nach Inkrafttreten der StVO-Novelle  2020 mit einem Bußgeld von 70 Euro rechnen. Hinzu kommt der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg.  Damit soll der Radverkehr gestärkt und die Verkehrssicherheit verbessert werden. Es ist damit zu rechnen, dass die Polizei dadurch die innerstädtischen Verkehrskontrollen, die oft Gurtverstöße und sog. Handyverstöße aufdecken sollen, entsprechend erweitert werden. Aber wie wird ermittelt, ob man mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 to tatsächlich beim Rechtsabbiegen die vorgeschriebee Schrittgeschwindigkeit überschritten hat?

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