In dieser Rubrik lesen Sie regelmäßig aktuelle, interessante und aufschlussreiche Neuigkeiten von Rechtsanwalt Romanus Schlemm rund um rechtliche Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Verkehrsstrafrecht.
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Nach einer Pause im Jahr 2020 findet heute (21.04.2021) wieder ein 24-h- Blitzmarathon statt, diesmal nur in den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Hessen und Rheinland-Pfalz. Vielerorts wird darüber diskutiert, ob dies Abzocke ist oder der Verbesserung der Verkehrssicherheit dient. Nocht immer wird jedoch korrekt geblitzt. Falls Sie also geblitzt - oder gelasert - wurden: Kostenlose Ersteinschätzung der Erfolgsaussicht einer Verteidigung unter: 06441 30786 77
LEIVTEC XV3: Stufeneffektbedingte Fehlmessungen können auftreten!
Seit 2009 zugelassen, ist das Laser-Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV3 deutschlandweit im Einsatz. Die Verwendung dieses Geschwindigkeitsmessgeräts ist mittlerweile als sog. standardisiertes Messverfahren anerkannt. Das Gerät selbst ist sehr unauffällig und kann sowohl außerorts (z.B. auf Autobahn, Bundesstraße oder Landstraße) als auch innerhalb geschlossener Ortschaften, z. B. in einer 30er-Zone eingesetzt werden. Die meisten Messungen mit der LEIVTEC XV3 werden ohne Blitz durchgeführt; man merkt also noch nicht einmal, wenn man gemessen wurde! Sachverständige der DEKRA haben jetzt in zwei Messveranstaltungen im August und Septeber 2020 herausgefunden, dass bei Messungen durch Stufeneffekt - teils weit über die Verkehrsfehlergrenze hinausgehendende - Messfehler aufgetreten sind!
Wir berichteten bereits hier über eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter und dem dadurch drohenden Führerscheinverlust. Es gibt erst wenig veröffentlichte Rechtsprechung zu dieser Thematik. Das Landgericht München hat in seinem Beschluss vom 29. November 2019 (Az:26 Qs 51/19) die Trunkenheitsfahrt mit einem e-Scooter auf Augenhöhe mit einer Trunkenheitsfahrt mit einem "normalem" Kraftfahrzeug gestellt und den Entzug der Fahrerlaubnis als entsprechende Folge dargestellt. Amtsgericht und Landgericht Dortmund gehen hier andere Wege:
Wir berichteten bereits hier über die ab dem 28.04.2020 in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung. Durch verschiedene Verschärfungen läuft man Gefahr, schneller seinen Führerschein für ein Fahrverbot abzugeben.
Besonderes signifikant sind die Verschärfungen:
1 Monat Fahrverbot ab 21/km/h Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
1 Monat Fahrverbot ab 26/km/h Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
1 Monat Fahrverbot beim Verstoß gegen Bilden einer Rettungsgasse bei stockendem Verkehr oder Stau
Schon bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h: Bußgeld € 80,- , ein Punkt im Fahreignungsregister (FAER) droht ein Monat Fahrverbot! Die StVO-Novelle tritt am 28.04.2020 in Kraft.