Geblitzt! Was tun?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft!

In dieser Rubrik lesen Sie regelmäßig aktuelle, interessante und aufschlussreiche Neuigkeiten von Rechtsanwalt Romanus Schlemm rund um rechtliche Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Verkehrsstrafrecht.

Abonnieren Sie die Beiträge in dieser Rubrik als RSS-Feed Logo RSS Feed

 

Gelasert mit Riegl FG-21 P - Abstand zum Verkehrszeichen zu gering - Verfahren eingestellt

Der Fall:

Ein Mandant wurde in Oberhessen gelasert, und zwar mit derm Geschwindigkeitsmessgerät Riegl FG-21 P. Der Vorwurf: 29 km/h zu schnell bei erlaubten 60 km/h. Es erging ein Bußgeldbescheid mit € 80,- Geldbuße und einem Punkt in Flensburg. Die Messstelle befand sich in Heskem vor einem Kreisverkehr; die auf den Kreisel zufahrenden Fahrzeuge wurde gemessen. Die Besonderheit dem Geschwindigkeitsmessgerät Riegl FG 21-P ist, dass weder ein Video, noch Fotos zur Beweisführung gefertigt werden. Bei der Überprüfung der Messung kam heraus, dass die Richtlinien für die Verkehrsüberwachung in Hessen nicht eingehalten wurden. Hiernach soll der Abstand zwischen geschwindigkeitsbeschränkendem Verkehrsschild und der Messung mindestens 100 Meter betragen. Der Mandant wurde in einer Distanz von nur 8,2 Meter hinter dem Verkehrsschild (60 km/h) gemessen.

Weiterlesen

Dashcam-Aufnahmen sind als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess nach Verkehrsunfall verwertbar

Der Fall:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun über die Verwertbarkeit von Dash-Cam-Aufnahmen von einem Verkehrsunfall entschieden. Der Unfallgeschädigte hatte keinen Zeugen und wollte die von seiner Dashcam (oft auch als Autokamera bezeichnet) gefertigten Bildaufnahmen als Beweismittel in den Prozess einführen. In erster und zweiter Instanz verlor er zum Teil, da die Aufzeichnungen nicht als Beweismittel zugelassen wurden. Er  bekam daher zunächst nur 50% seines Schadens  zugesprochen. 

Weiterlesen

AG Jülich: Geblitzt mit Leivtec XV3 - Freispruch, da Messung nicht überprüft werden kann

 

Der Fall:

Ein Autofahrer wurde mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3 geblitzt (vorgeworfener Geschwindigkeitsverstoß 37 km/h nach Abzug der Toleranz). Der Fall landete schließlich vor dem Amtsgericht (AG) Jülich.  Das Amtsgericht ließ im Rahmen der Beweisaufnahme das Geschwindigkeitsmessgerät und auch die Messung selbst durch einen renommierten Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik begutachten. Der Sachverständige stellte fest, dass das Gerät nicht ausreichend auf Magnetfeldresistenz überprüft worden sei. Das AG holte eine Stellungnahme der für die Zulassung dieses Geschwindigkeitsmessgerätes zuständigen Behörde, der Physikalisch- Technischen Bundesanstalt (PTA) ein.Diese erklärte, dass Magnetfeldresistenzprüfungen nicht erforderlich gewesen seien, da das Gerät keine magnetfeldresistenzen Bauteile enthalte. Nach Auffassung des Sachverständigen sei  dies jedoch nicht zutreffend gewesen, da nach seiner Auffassung in dem Gerät mit Sicherheit magnetfeldsensible Bauteile verbaut seien.

Weiterlesen

Geblitzt! Blitzerfoto ist unscharf und kontrastarm? Gesicht teilverdeckt?

 

Es wird viel geblitzt. Oft auch bei Dunkelheit und bei schlechtem Wetter. Manche Messtellen sind nicht so "ideal" ausgewählt worden, mit der Folge, dass die Fotoqualität der Beweisbilder (Fahrerfotos) manchmal schlecht ist. 

Nicht selten kommt es vor, dass die im Rahmen einer Anhörung im Bußgeldverfahren auf dem Anhörungsbogen abgedruckten Fahrerfotos von schlechter Qualität sind. Manche Fahrerbilder sind unscharf, und/oder kontrastarm. Bei manchen Beweisfotos sind die dort abgebildeten Gesichter teilweise verdeckt, z. B. durch den Rückspiegel, die Sonnenblende, das Lenkrad oder auch einer im Moment der Aufnahme den Gesichtsbereich teilverdeckenden Hand. Es kommt auch vor, dass der zum Aufhellen des Beweisbildes eingesetzte Blitz störende Reflexionen auf der Windschutzscheibe verursacht hat, die eine Fahreridentifikation erschweren. Manchmal erlassen Bußgeldbehörden auch Bußgeldbescheide auf der Grundlage von Fahrerfotos, bei welchem man fast nichts erkennen kann. Voraussetzung für eine Fahreridentifikation ist bei Schweigen des Betroffenen jedoch die Erkennbarkeit von - möglichst vielen -  morphologischen Gesichtsmerkmalen.

Weiterlesen

Nicht richtig geblitzt mit eso ES 3.0 - Urteil aufgehoben

 

Der Fall:ES 3 0 web

Ein Betroffener wurde vom Amtsgericht wegen einer vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße von 160,00 € und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Die M essung erfolgte mit dem Einseitensensor eso ES 3.0. Im Rahmen der Beweisaufnahme stellte sich heraus, dass der Messbeamte das Fahrerfoto mit der nicht eichpflichtigen WLAN- Kamera anfertigte. Er legte gegen dieses Urteil Rechtsbeschwerde ein und der Fall gelangte zum OLG Bamberg.

Weiterlesen

Weitere Beiträge ...